Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist die Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Das ist so jedoch nicht wirklich praktikabel. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 des Wohnungseigentumsgesetz vor. Geben Sie die Verwaltungsarbeit in die Hände einer professionellen WEG-Verwaltung.
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Da ein Hausverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ein elementarer Bestandteil der Zusammenarbeit. Ein Verwalter muss unparteiisch und zuverlässig und über spezielle Fachkenntnisse verfügen. Alle Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Im Verwaltervertrag werden - neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Tätigkeiten auch individuelle Aufgaben vereinbart.
Eine fundierte Ausbildung unserer Mitarbeiter, verbunden mit über 20-jähriger Berufserfahrung und regelmäßiger Weiterbildung sichert Ihnen bei uns eine professionelle Dienstleistung für Ihre Immobilien in und um Frechen.
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